Behörden, Verwaltung, Gesetzgebung

Organisationsreglement des Gemeinderats 2026-2031

Das Organisationsreglement des Gemeinderates für die Legislatur 2026-2031 mit seinen Anhängen wurde von einer Kommission des kantonalen Vorstandes mit der Teilnahme des Amtes für Gemeinden unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gemeindepraxis aktualisiert.

 

Diese Muster sollen bei der Ausarbeitung des Organisationsreglements der Gemeindebehörden behilflich sein und die Grundelemente zur Verfügung stellen sein, die dann nach dem Gutdünken und entsprechend verschiedenen Organisation und den gesetzlichen Vorschriften noch präzisiert oder umformuliert werden können.

Es sei daran erinnert, dass das Organisationsreglement des Gemeinderates eine Sache des Gemeinderates und daher nicht für die gesetzgebende Gewalt (Gemeindeversammlung oder Generalrat) bestimmt ist. Es ist zu beachten, dass der Anhang 4 betreffend die Entschädigungen aufgrund der Budgetrelevanz die Annahme durch die Legislative annehmen könnte (siehe die beiden Varianten).

Das Organisationsreglement des Gemeinderates und seine Anhänge gehören zu den Gemeindereglementen. Es muss auf der Internetseite der Gemeinde (siehe Art. 42b Abs 2 Bst. d ARGG, diese Ziffer erwähnt sowohl allgemeine Reglemente wie auch die vom Gemeinderat verabschiedeten Verwaltungsreglemente) publiziert werden. Eine Kopie sowie sämtliche allfällige Änderungen sind dem Oberamtmann oder der Oberamtfrau und an das Amt für Gemeinden zur Information zuzustellen.

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